Wie Sie jetzt sparen können!

Für alle Bundesländer gibt es die bundesweite Bildungsprämie*. Unter 0800 2623 000 erfahren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind. Mit der Bildungsprämie können Sie sich 50 % (maximal 500 Euro) des Seminarpreises fördern lassen.

Sie möchten den Fernlehrgang angehen und Ihre Karriere weiterbringen? Mit der richtigen Förderung geht das leichter und schneller als gedacht. In Deutschland können Sie auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Ihren beruflichen Aufstieg erleichtern!

Nutzen Sie diese Möglichkeiten.

 

- Eike Hovermann vom Team der Fernakademie

Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes**

  • Brandenburg:
    Eine Weiterbildungsmaßnahme kann mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 3.000 Euro pro Antrag bezuschusst werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 %. Die Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren müssen mehr als 1.000 Euro betragen.

    Eine Förderung durch den Bildungsscheck Brandenburg ist einmal im Kalenderjahr möglich, entscheidend ist der Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte einfach an das Team der LASA Brandenburg GmbH, Telefon: 0331-6002 333, und lassen Sie sich gleich einen Beratungstermin geben.

  • Bremen:
    In Bremen können Sie sich die Seminare und Lehrgänge der Akademie (mit Kurskosten über 1.000€) bis zu 500 Euro mit dem Weiterbildungsscheck Bremen fördern lassen. Erfahren Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter 0421 36301432, ob Sie Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben und beantragen Sie diesen gleich.

  • Hamburg:
    Abhängig von der Personengruppe (mit weniger als 250 Mitarbeiter) werden Zuschüsse von 50 bis maximal 75 Prozent. Der Weiterbildungsbonus kann jedes zweite Kalenderjahr bei der mit der Programmdurchführung beauftragten Agentur beantragt werden. Weitere Informationen sowie den Antrag des Weiterbildungsbonus erhalten Sie unter 040 211 12 536. Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin.

  • Hessen:
    Der Qualifizierungsscheck Hessen ermöglicht Ihnen eine Förderung unserer Seminare von bis zu 50 Prozent (maximal 4.000 Euro). Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen sollten, erfahren Sie unter 069 5979966-0.

  • Sachsen:
    In Sachsen können sich Arbeitnehmer mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, oder Beschäftigte, die bis zu 4.300 Euro verdienen, älter als 50 Jahre sind, in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer sind ihre Weiterbildung bis zu maximal 70 % fördern lassen. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930.

  • Thüringen:
    Sie sind Arbeitnehmer in einer kleinen Einrichtung in Thüringen und möchten sich gerne weiterqualifizieren. Dann lassen Sie sich mit dem Weiterbildungsscheck Thüringen Ihre Weiterbildung mit maximal bis zu 1.000 Euro fördern. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: 0361 2223-0.

  • Nordrhein-Westfalen:
    Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie seit dem 27.4.2018 mit einer Förderung Ihrer Weiterbildung mit bis zu 50 % der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Sie sind in einer Einrichtung in NRW beschäftigt oder haben Ihren Wohnsitz in NRW? Sie verdienen max. 40.000 Euro brutto im Jahr (bei gemeinsam veranlagten 80.000 Euro brutto). Sie sind Beschäftigt aber in Elternzeit? Dann gehen Sie Ihre Weiterbildung jetzt aktiv an und beantragen Sie den Bildungsscheck NRW unter 0211 8371929.

  • Rheinland-Pfalz:
    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und sind Angestellte/geringfügig Beschäftigte/Berufsrückkehrer oder Existenzgründer? Dann können Sie sich ab sofort die Seminare der Kindergartenakademie mit dem Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz maximal bis zu 600 Euro fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 0800 5888432.

  • Schleswig-Holstein:
    Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme. Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 04319905-2222.

  • Sachsen-Anhalt:
    In Sachsen-Anhalt haben Sie die Möglichkeit eine Weiterbildung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördern zu lassen. Weitere Informationen und ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie unter: 0800 56 007 57 oder www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt.

Steuern sparen - leicht gemacht

Die Höhe der Ausgaben eines Fernkurses schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen. Unser Tipp: Die Steuererklärung bringt ihnen einen Teil des Geldes zurück.

 

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben können sich nun auf eigene Kosten weiterbilden. Auch Eltern in Elternzeit und Arbeitslose, die die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen, können das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen. Steuern sparen kann aber nur, wer eine Steuererklärung einreicht.

 

Tipp: Sprechen Sie für alle weiteren Fragen gern mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Nähe.

* Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.
** Die Akademie gibt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen..